Übertritt zur Abfertigung NEU
Der Übertritt von Abfertigung ALT in das System Abfertigung NEU
Diese Vorsorgeform steht auch MitarbeiterInnen offen, deren Dienstverhältnis bereits 2002 oder davor begonnen hat. Wenn Sie in das System der Abfertigung NEU wechseln wollen, muss der Übertritt zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen vereinbart werden. Das hat Vorteile für beide Seiten.
Beim Vollübertritt werden Ansprüche aus der alten Abfertigungsregelung in die Abfertigung NEU übertragen. Der zu übertragende Beitrag wird zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber vereinbart.
Beim Vollübertritt hat der/die Dienstnehmer/in dann alle Abfertigungsansprüche - übertragene und neu aufgebaute - nur noch gegenüber seiner Vorsorgekasse. Er/sie kann diese Ansprüche daher bei einem Arbeitgeberwechsel nicht mehr verlieren (im Unterschied zur alten Abfertigungsregelung). Für den Arbeitgeber gelten die steuerlichen, bilanztechnischen und Liquiditäts-Vorteile der betrieblichen Vorsorge.
Die Übertragung ist als Einmalzahlung oder als Ratenzahlung über maximal 5 Jahre möglich.
Dokumente bei Einmalzahlung:
Vorgehensweise Vollübertritt EZ (PDF 37 KB)
Interne Vereinbarung EZ (PDF 70 KB)
Dokumente bei Ratenzahlung:
Vorgehensweise Vollübertritt RZ (PDF 37 KB)
Interne Vereinbarung RZ (PDF 77 KB)
Infofolder Vollübertritt:
Alternativ zum Vollübertritt können die alten Abfertigungsansprüche, die gegenüber dem Arbeitgeber bestehen auch „eingefroren" werden. Der/die Mitarbeiter/in baut ab dem Zeitpunkt des Übertritts in die Abfertigung NEU Vorsorgekapital bei seiner/ihrer Vorsorgekasse auf. Die Ansprüche der Abfertigung NEU können, im Gegensatz zu den „eingefrorenen“ Altansprüchen, nicht verfallen.
Wie sieht die alte Abfertigungsregelung aus?
Die Abfertigung ALT gilt für ArbeitnehmerInnen, deren Dienstverhältnis bereits am 1. Jänner 2003 bestanden hat. Der Arbeitgeber zahlt die Abfertigung, nach mindestens 3 Dienstjahren durchgehender Beschäftigung, direkt an den/die Arbeitnehmer/in, doch
- ... nur 15 % der ArbeitnehmerInnen hatten tatsächlich Anspruch auf eine Abfertigung.
- ... nur 0,7 % erhielten die Maximal-Abfertigung von 12 Monatsgehältern.
- ... bei Selbstkündigung ging der Abfertigungsanspruch verloren.
Dienstjahre | Monatsentgelte |
3 | 2 |
5 | 3 |
10 | 4 |
15 | 6 |
20 | 9 |
25 | 12 |