Die Abfertigung NEU

Die Abfertigung NEU dient der sozialen Absicherung und der Altersvorsorge von Beschäftigten. Die Beiträge zahlt Ihr Arbeitgeber und Ihre Abfertigungsansprüche können auch bei Eigenkündigung nicht mehr verfallen.

Ab dem zweiten Beschäftigungsmonat wachsen Ihre Abfertigungsansprüche: Dann fließen laufend Beiträge in Höhe von 1,53 % Ihres monatlichen Entgelts (inklusive Sonderzahlungen) auf ein Vorsorgekonto. Gezahlt wird dies vom Arbeitgeber. Dieser überweist die Beiträge an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die sie dann an die ausgewählte Vorsorgekasse weiterleitet, welche für die Verwaltung und Veranlagung der Beiträge verantwortlich ist.

Die Abfertigung NEU ist ein wichtiger Baustein in der Verhinderung von Altersarmut. Neben der staatlichen Pension und eventuellen Privatpensionen, kann man sich auch die Abfertigung als monatliche Rente auszahlen lassen.

Einmal pro Jahr informiert die Vorsorgekasse die ArbeitnehmerInnen über die Entwicklung des Guthabens in Form einer Kontoinformation. Ab Erhalt der ersten Kontoinformation kann jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer mit einem Konto bei der VBV die Vorteile ihres/seines persönlichen Online-Portals Meine VBV nutzen.

Der Abfertigungsanspruch gegenüber der Vorsorgekasse bleibt bei jeder Art der Beendigung bestehen! Wie man als ArbeitnehmerIn darüber verfügen kann, hängt von der Art der Beendigung ab.

So funktioniert die Abfertigung NEU:

Meldewege der Abfertigung NEU

Anspruchsgruppen

Folgende Dienstnehmergruppen haben Anspruch auf die Abfertigung NEU: