Ihr Abfertigungsanspruch
Wenn Sie nach dem 31. Dezember 2002 ein Dienstverhältnis begonnen haben, gilt für Sie die Abfertigung NEU. Über Ihre Ansprüche können Sie bei Pensionsantritt verfügen. Davor können Sie nur dann darauf zugreifen, wenn ein Dienstverhältnis endet und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wann habe ich Anspruch auf meine Abfertigung?
Wenn Sie in Pension gehen, können Sie sich Ihre Ansprüche entweder – steuerbegünstigt – auszahlen oder sie in eine lebenslange und steuerfreie Zusatzpension umwandeln lassen.
Vorher können Sie über Ihre Ansprüche verfügen, wenn
- mindestens 36 Monate lang Beiträge für Sie auf Ihr Abfertigungskonto eingezahlt wurden (ggf. auch von mehreren Arbeitgebern) und
- das Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt oder einvernehmlich gelöst wurde bzw. wenn es befristet war.
So können Sie über Ihre Ansprüche verfügen
Sie können den Betrag
- an eine Pensionszusatzversicherung, Pensionskasse oder Betriebliche Kollektivversicherung übertragen lassen,
- auf Ihrem VBV-Vorsorgekonto belassen, damit die VBV Ihr Geld weiter sicher, ertragreich und nachhaltig veranlagt,
- auf die Vorsorgekasse des neuen Arbeitgebers übertragen oder
- sich als Einmalzahlung abzüglich 6 Prozent Steuer auszahlen lassen.
Was passiert, wenn ich selbst kündige oder weniger als 3 Beitragsjahre habe?
Sollten Sie auf Grund von Selbstkündigung, verschuldeter Entlassung, unberechtigtem vorzeitigen Austritt oder weniger als drei Beschäftigungsjahren (36 Beitragsmonaten) nicht über Ihr Guthaben verfügen können, bleibt das angesparte Kapital zur weiteren Veranlagung in der VBV-Vorsorgekasse. Sie bekommen von uns alle drei Jahre einen Kontoauszug an Ihre Privatadresse zugesandt.
Hier finden Sie unseren Willkommensbrief mit den wichtigsten Infos zur Abfertigung NEU in 14 Sprachen.
- Willkommensbrief Deutsch PDF 2 MB
- Willkommensbrief Englisch PDF 213 KB
- Willkommensbrief Französisch PDF 215 KB
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- Willkommensbrief Rumänisch PDF 203 KB
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- Willkommensbrief Türkisch PDF 215 KB
- Willkommensbrief Ukrainisch PDF 280 KB