Anspruchsgruppen
Detailinfos nach Selbständigen-Typ
Die Selbständigenvorsorge gibt Ihnen mehr Sicherheit. Hier finden Sie Informationen darüber, welche Berufsgruppen dieses Vorsorgemodell nutzen können, welche Renditen möglich sind und welche Fristen Sie nach dem Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit beachten müssen.
Wenn Sie selbständig tätig und gemäß GSVG in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, dann gilt das System der Selbständigenvorsorge für Sie automatisch.
Nach Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit haben Sie 6 Monate Zeit, sich für eine Vorsorgekasse zu entscheiden. Andernfalls werden Sie nach Zufallsprinzip einer Kasse zugeteilt. Auch nach dieser Frist haben Sie jederzeit die Möglichkeit, zur VBV zu wechseln.
Die Beitragsleistung beträgt 1,53 % der Beitragsgrundlage der gesetzlichen Pflichtversicherung in der Krankenversicherung (maximal bis zur Höchstbeitragsgrundlage).
Die betriebliche Vorsorge steht seit 2008 auch freiberuflich Selbständigen offen. Die folgenden Berufsgruppen können sich freiwillig für die Selbständigenvorsorge entscheiden und die Vorteile dieses Vorsorgemodells nutzen:
- ÄrztInnen
- ZahnärztInnen
- DentistInnen
- ApothekerInnen
- PatentanwältInnen
- WirtschaftstreuhänderInnen
- TierärztInnen
- NotarInnen
- ZiviltechnikerInnen
- Land- und ForstwirtInnen
Voraussetzung ist, dass Sie nach dem 1.1.2008 in einem dieser Berufe Ihre selbständige Tätigkeit begonnen haben.
Nach dem Beginn Ihrer Selbständigkeit haben Sie 12 Monate Zeit, sich für die Selbständigenvorsorge zu entscheiden. Auch nach dieser Zeit haben Sie jederzeit die Möglichkeit, zur VBV zu wechseln. Die Beitragsleistung beträgt monatlich 1,53% der maßgeblichen gesetzlichen Beitragsgrundlage (§ 64 Abs. 3 BMSVG).
Die betriebliche Vorsorge steht seit 2008 RechtsanwältInnen offen. Voraussetzung ist, dass Sie nach dem 1.1.2008 Ihre selbständige Tätigkeit als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt begonnen haben.
Nach dem Beginn Ihrer Selbständigkeit haben Sie 12 Monate Zeit, sich freiwillig für die Selbständigenvorsorge zu entscheiden. Auch nach dieser Zeit haben Sie jederzeit die Möglichkeit, zur VBV zu wechseln. Für RechtsanwältInnen beträgt der Beitrag 1,53 % der Höchstbeitragsgrundlage unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Einkommens.
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag und die VBV - Vorsorgekasse AG haben einen Rahmenvertrag geschlossen, der auch die Modalitäten des Inkasso- sowie des Meldewesens regelt.