Ihr Verfügungsanspruch
Wann habe ich einen Verfügungsanspruch?
In jedem Fall haben Selbständige und Freiberufler Verfügungsanspruch, wenn sie entweder eine eigene Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen oder seit mindestens 5 Jahren keine Beiträge mehr geleistet wurden.
Sie brauchen mindestens 36 Beitragsmonate und
- Ihr Gewerbe ruht seit mindestens 2 Jahren oder
- Ihre, die Pflichtkrankenversicherung in der Krankenversicherung begründende Berechtigung, ist seit mindestens 2 Jahren erloschen oder
- Ihre betriebliche Tätigkeit ist seit mindestens 2 Jahren beendet.
Sie brauchen mindestens 36 Beitragsmonate und
- Ihre Pflichversicherung ist wegen Einstellung der betrieblichen Tätigkeit oder dem Wegfall der berufsrechtlichen Berechtigung seit mindestens 2 Jahren beendet oder
- keine Berufsausübung nach den jeweiligen berufsrechtlichen Regelungen seit mindestens 2 Jahren.
So können Sie über Ihre Ansprüche verfügen
Sie können den Betrag
- an eine Pensionszusatzversicherung, Pensionskasse oder Betriebliche Kollektivversicherung übertragen lassen,
- auf Ihrem VBV-Vorsorgekonto belassen, damit die VBV Ihr Geld weiter sicher, ertragreich und nachhaltig veranlagt,
- auf die Vorsorgekasse des neuen Arbeitgebers übertragen oder
- als Einmalzahlung abzüglich 6 Prozent Steuer auszahlen lassen.
Sie waren gleichzeitig oder hintereinander unselbständig und selbständig?
Dann werden Ihre Leistungsansprüche aus der Selbständigenvorsorge bzw. aus der Betrieblichen Vorsorge (Abfertigung NEU) unabhängig voneinander geprüft. Ihre Beitragszeiten werden nicht zusammengerechnet.