Vorsorgebeiträge zusammenlegen
Wenn Sie seit 2003 den Arbeitgeber gewechselt oder sich selbständig gemacht haben, haben Sie möglicherweise Vorsorgekonten bei mehreren Kassen. Sorgen Sie für mehr Überblick indem Sie alle Ansprüche auf Ihrem VBV-Vorsorgekonto zusammenführen.
Alle Ansprüche unter einem Dach
Guthaben von anderen Vorsorgekassen können Sie ganz einfach auf Ihr VBV-Vorsorgekonto übertragen. Voraussetzung ist, dass auf die anderen Konten seit drei Jahren keine Beiträge eingezahlt wurden (der Arbeitgeberwechsel liegt mindestens 3 Jahre zurück) und die VBV Ihre aktuelle Vorsorgekasse ist.
Durch das Bündeln aller Beiträge auf das VBV-Konto, profitieren Sie für Ihre gesamten Abfertigungsbeiträge von folgenden exklusiven Vorteilen:
Gerne kümmern wir uns um die kostenfreie Zusammenführung auf Ihr VBV-Konto.