Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
Die VBV - Vorsorgekasse AG ist eine betriebliche Vorsorgekasse („BV-Kasse“) gemäß § 1 Abs 1 Z 21 BWG. Sie ist nicht von der formellen Definition eines Finanzmarktteilnehmers gemäß Art 2 Abs 1 der Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088) oder der formellen Definition eines institutionellen Anlegers gemäß §178 Z 2 Börsegesetz 2018 erfasst.
Daher sind die Offenlegungspflichten der Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088) sowie der Taxonomieverordnung (EU 2020/852) in Bezug auf Finanzprodukte sowie die Offenlegungspflichten gemäß § 185 und 186 Börsegesetz 2018 nicht direkt anwendbar.
Die Themen Nachhaltigkeit und Transparenz haben für die VBV - Vorsorgekasse AG jedoch eine sehr hohe Bedeutung, weshalb diese Offenlegungen im Interesse unserer KundInnen und gemäß den Anforderungen der EU Verordnungen auf freiwilliger Basis erfolgen.
- Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisken PDF 658 KB
- Strategy for Managing Sustainability Risks PDF 78 KB